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Insolvenzanfechtung - Tod von Ratenzahlungen?

Ausgehend von mehreren grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gehen die Gerichte nun immer häufiger davon aus, dass in einem Insolvenzverfahren oft noch Monate zurück liegende Zahlungen des Schuldners an seine Gläubiger angefochten werden können. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben einen säumigen Schuldner und können ihn unter großen Mühen schließlich zu einer Ratenzahlung bewegen. Alle Versprechung des Schuldners stellen sich dann als überzogen heraus und er gerät in Insolvenz. Ein paar Monate später fordert Sie dann der Insolvenzverwalter Ihres Schuldner auf, dass Geld, was Sie mühsam eingetrieben haben, nun an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen.

Dies ist eine missliche Lage, denn aufgrund der bestehenden schlechten Zahlungsmoral haben nahezu alle Unternehmen offene Forderungen gegen Privatpersonen und andere Unternehmen. Die neuere Rechtsprechung unterstellt dabei vermehrt, dass der Gläubiger alleine schon aufgrund des Zahlungsverzuges des Schuldners zwingend von einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hätte ausgehen müsste. Es wird teilweise sogar vermutet, dass sich ein Gläubiger noch nicht einmal auf die - wahrheitswidrige - Zusicherung des Schuldners verlassen dürfe, er sei nicht zahlungsunfähig (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2012 20a C 221/11). Die Rechtsprechung ist hierbei aber uneinheitlich. In zwei anderen Verfahren hat das Gericht angenommen, dass sich der Gläubiger auf die wahrheitswidrige Schilderung des Schuldners über den Grund des Zahlungsverzuges verlassen durfte und nicht zwingend von einer Zahlungsunfähigkeit ausgehen musste (Amtsgericht Hamburg, Urteile vom 29.12.2011 - 18b C 23/11 und 18b C 24/11).

Für den Gläubiger verschlimmert sich die Lage dann sogar, wenn er bereits einen Titel gegen den Schuldner hat und ihn unter Androhung der Zwangsvollstreckung zu einer freiwilligen Zahlung bewegt hat. Bei solchen Druckzahlungen kann dem Gläubiger sogar unterstellt werden, dass er sich einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den übrigen Gläubigern verschaffen wollte. Die Rechtslage ist kompliziert und für die Gläubiger bestehen wenige Möglichkeiten, Anfechtungen des Insolvenzverwalters vorzubeugen.

Bei dieser Rechtslage sind Ratenzahlungsabreden mit einem Schuldner nun gefährlich geworden. Jede der Ratenzahlungen des Schuldners müsste von einem Unternehmen eigentlich als grundsätzlich anfechtbar angesehen werden und der Unternehmer müsste in seiner Bilanz auch eine entsprechende Rückstellung bilden. Wenn es sich um größere Zahlungen handelt, kann eine erfolgreiche Anfechtung des Insolvenzverwalters auch zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten führen. Die Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters sind jedoch nicht schrankenlos. Ein Unternehmer sollte das Risiko der möglichen späteren Insolvenzanfechtung beim Forderungseinzug und bei Ratenzahlern kennen und bewerten können.

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Rechtsanwalt David Gleissner david.gleissner@lemberg.eu