Lemberg Rechtsanwälte  
Aktuell

Internet-Button ab dem 01.08.2012

Als Folge der stark aufgetretenen sogenannten "Abo-Falle" und anderen versteckten Kosten bei Online-Bestellungen wurde die EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht vorzeitig in nationales Recht umgesetzt. Mit dem 01.08.2012 tritt nun das neue "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetztes" in Kraft.

Von dieser Gesetzesänderung sind Sie betroffen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher online, also im Internet, per Smartphone oder Tablet anbieten.

Künftig müssen Sie für Ihren Kunden die Online-Bestellsituation so gestalten, dass Sie einen optisch abgesetzten Button einrichten, der klar und unmissverständliche den Verbraucher vor Augen führt, auf was er sich einlässt. Das heißt, Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten und weitere wesentliche Merkmale Ihrer Ware oder Dienstleistung müssen unmittelbar vor der Bestellung unmissverständlich und gut lesbar aufgeschlüsselt sein.

Neben den visuellen Anforderungen muss dieser Warnhinweis-Button die Wörter "zahlungspflichtig bestellen" enthalten oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Nur wenn Sie als Unternehmer diese Änderung umsetzten, kann ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen.

Eine Aktualisierung Ihres E-Shops ist also dringend erforderlich. Bei der rechtlichen Umsetzung und zu weiteren Fragen um den elektronischen Geschäftsverkehr beraten wir Sie gerne.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwältin Hannah Mitzkus hannah.mitzkus@lemberg.eu