Lemberg Rechtsanwälte  
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Reden Sie noch miteinander - oder haben Sie schon geerbt?

Streitfälle, die aus dem Erbrecht entstehen, vernichten geschäftliche und familiäre Beziehungen - wie in dem Fall, aus dem das Zitat stammt - aber auch Vermögen. Nicht selten bleibt nach dem Ab-schluss einer solchen Auseinandersetzung und Abzug der Kosten für Gerichte, Anwälte und Steuerberater nichts mehr genug für die Erben übrig mit der Folge, dass gesunde Immobilienbestände oder Unternehmen deswegen verkauft werden müssen.

Als Berater von Unternehmern und von Immobilieneigentümern werden wir daher häufig mit der Frage konfrontiert, wie die Vermögensnachfolge sinnvoll geregelt wird und wie man etwas "richtig" vererben kann.

Grundsätzlich sollte sich jeder Gedanken über die Ordnung seines Nachlasses machen.
Schon bei einem überschaubaren Vermögen ist ein klare und formell richtige Regelung durch ein Testament häufig sinnvoll, damit die Erben die Vorstellungen des Erblassers erfahren und bestenfalls in seinem Sinne danach handeln können. Vor allem aber hilft eine durchdachte Regelung, damit das Risiko von zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen nach dem Erbfall und die Vernichtung von Werten nach Möglichkeit verringert wird.

Unsere Erfahrung bei Vermögensnachfolge und Testamentsvollstreckung
Wir haben schon häufig erfolgreich bei der Vermögensnachfolge beraten und waren auch bei Unternehmen und größeren Immobilienvermögen mehrfach als Testamentsvollstrecker, auch in der Dauervollstreckung über viele Jahre, eingesetzt.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwältin Christiane Lemberg christiane.lemberg@lemberg.eu