Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet David Gleissner Arbeitgeber bei der Personalführung und bei betrieblichen Umstrukturierungen. Er war für verschiedene Arbeitsgeberverbände tätig. Zu Themen der Konflikterkennung und -bewältigung bietet er Seminare und Schulungen im Personalwesen an. Weitere Schwerpunkte sind Unternehmenssanierungen und Vertragsrecht. Durch seine langjährigen Erfahrungen in der Musikproduktion verfügt David Gleissner über besonderes Know-How dieser Branche.
David Gleissner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, im Hamburgischen Anwaltsvereins und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
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